Anlage 7 TAppV
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2016, 3343; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) (Bezeichnung der zuständigen Behörde)Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und FleischuntersuchungDer/Die Studierende der Veterinärmedizin (Vor- und Zuname)hat1.in der Zeit vombis in dem Schlachthof in,Tierart:,2.in der Zeit vombis in dem Schlachthof in,Tierart:,3.in der Zeit vombis in dem Schlachthof in,Tierart:,die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung abgeleistet.Zu oben Nummer 1.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.,den (Siegel oder Stempel) (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)Zu oben Nummer 2.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.,den (Siegel oder Stempel) (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)Zu oben Nummer 3.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten.,den (Siegel oder Stempel) (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes)